"Neue Grippe"-Impfstoff

Apotheker in Westfalen-Lippe stellen Versorgung der Ärzte sicher

(Münster, 23. Oktober 2009) „Ab dem 26. Oktober sind die Apotheken mit dem Impfstoff bevorratet und können dann die Bestellungen der Ärzte beliefern", erläutert Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe. Eine stichprobenartige Befragung der 150 Apotheken habe ergeben, dass die meisten der Apotheken, die Arztpraxen beliefern, eine Grundausstattung von 500 Impfeinheiten bestellen. Damit müsste, so Overwiening weiter, gewährleistet sein, dass die Impfaktion am 26. Oktober von Seiten der Apotheker reibungslos starten könne.

Die Apotheken bekommen den Impfstoff in 500er Einheiten vom pharmazeutischen Großhändler angeliefert. Die zur Impfung zugelassenen allgemeinmedizinisch tätigen Internisten, praktischen Ärzte, Allgemeinmediziner und Kinderärzte bestellen die benötigten Impfdosen in 10er Schritten anhand eines speziellen Bestellscheins. Der Apotheker stellt aus den 500er Gebinden die vom Arzt bestellte Menge zusammen. Overwiening: „Diese Zusammenstellung ergänzt der Apotheker durch eine Packungsbeilage, einen so genannten Chargenaufkleber sowie die entsprechende Menge an Kanülen und Spritzen." Die Abgabe des Impfstoffes muss darüber hinaus in der Arztpraxis quittiert und in der Apotheke dokumentiert werden.

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