Heilberufsausweis (HBA)

Hier informieren wir Sie über die Details zum HBA, angefangen von der Beantragung und Bestellung bis hin zu den technischen Hintergründen und den Fragen zur Refinanzierung.



HBA für Inhaber*innen und für Approbierte Mitarbeiter*innen

Die Einführung des E-Rezepts und damit verbunden die Notwendigkeit zur - in den erfoderlichen Fällen - qualifizierten elektronischen Signatur macht Heilberufsausweis (HBA) auch für an angestellte Apotheker*innen unverzichtbar.

 


HBA für Pharmazieingenieur*innen und Apothekerassistent*innen

Für die Bearbeitung und Abzeichnung von E-Rezepten mittels qualifizierter elektronischer Signatur wird ein elektronischer Heilberufsausweis (HBA) benötigt. Dieser konnte bisher nur von Approbierten beantragt und bestellt werden.

In Nordrhein-Westfalen – ebenso wie in anderen Bundesländern – sind Pharmazie-Ingenieur*innen und Apotheker-Assistent*innen nicht Mitglieder der Apothekerkammer Westfalen-Lippe.

 


Beantragung von HBA und SMC-B

Beide Ausweiskarten – der Apothekerausweis (HBA) und die Institutionenkarte (SMC-B) werden durch die Apothekerkammer Westfalen-Lippe auf Antrag an ihre Mitglieder herausgegeben.

Ausnahme hiervon ist der HBA fürr Pharmazieingenieur*innen und Apothekerassistent*innen. Bitte beachten Sie hierzu unsere gesonderten Hinweise.

 


Foto für die Bestellung des Apothekerausweises (HBA)

Zur Bestellung des Apothekerausweises (HBA) können Sie schon vorbereitend tätig werden, da dieser mit einem Foto versehen ist, das im Zuge der Bestellung auf den Seiten des Kartenherstellers (qVDA) hochgeladen werden muss. Der Foto-Upload erfolgt also auf den Seiten des Kartenproduzenten (qVDA) - noch nicht im Zuge der Beantragung bei der Kammer.
Dieses Foto können Sie Ihrerseits vorbereiten, um dann nicht den Bestellprozess abbrechen zu müssen.

 


PostIdent-Verfahren

PostIdent-Verfahren
Im Zuge der Beauftragung des Apothekerausweises (HBA) müssen Sie das PostIdent-Verfahren in einer Filiale der Deutschen Post/DHL durchlaufen. Die entsprechenden Dokumente dazu werden auf dem Portal automatisch generiert.

 


Freischaltung & Aktivierung von HBA und SMC-B | Anleitungen & Hilfestellungen

Wir haben Ihnen hier eine Übersicht über externe Hilfestellungen zusammengestellt, die im Zusammenhang mit der Beauftragung und Freischaltung der beiden Karten, der Institutionenkarten (SMC-B) und des Apothekerausweises (HBA) stehen.

 


Antworten auf die häufigsten Fragen (FAQ) zum HBA

Wir beantworten hier die häufigsten Fragen, die im Zusammenhang mit dem Antrags- und Produktionsprozess des HBA bestehen.
 

 


Basis-Information: Was ist und was kann ein Heilberufsausweis (HBA)?

Der HBA ist ein personenbezogener Ausweis (in Ihrem Fall ein „Apothekerausweis“), der spezifisch für den jeweiligen Leistungserbringer-Sektor bundesweit definiert wird. Hierfür ist der HBA u.a. mit entsprechenden Zertifikaten zur Identifikation ausgestattet, die Sie letztlich zweifelsfrei als Apotheker/in ausweisen.

 




Ansprechpartner

Stefan Lammers
Abteilungsleiter
IT und Neue Medien
T 0251 52005-83
F 0251 52005-93
E-Mail-Adresse anzeigen
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Carsten Fischer
Abteilung IT und Neue Medien
T 0251 52005-62
F 0251 52005-93
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